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Last update:
12.11.2009

Leistungsbereich

Vorsorgeverfügungen

Bevollmächtigen Sie in schriftlicher Form eine oder mehrere Vertrauenspersonen für den Fall, dass Sie sich vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst Entscheidungen treffen und Erklärungen abgeben können. Solch ein Handlungbedarf kann sich nicht nur im Alter und am Ende des Lebens ergeben.
Regelungsumfang kann sein:

  • Vorsorgevollmacht
    Diese Verfügung kann eine Generalvollmacht, eine Erklärung zur Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung umfassen.
  • Betreuungsverfügung
    Vorsorglich eine Vertrauensperson zur Vermeidung einer amtlichen Betreuung einsetzen.
  • Patientenverfügung
    Vorsorge für die letzte Lebensphase vor dem Tod.
  • Organverfügung

Über die Möglichkeit der notariellen Beurkundung einzelner Erklärungen sollten Sie sich informieren.


Letztwillige Verfügungen

Sind Sie mit den gesetzlichen Regelungen des Erbrechts vertraut? Aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen könnte für Sie sinnvoll sein, eine eigene Regelung schriftlich zu treffen.

  • Testament, Erbvertrag
  • Vermächtnis
  • Schenkungen auf den Todesfall

Eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Beim Tod eines Familienangehörigen sollte dessen Vermögen-/Schuldenssituation genau betrachtet werden. Ab Kenntnis der Erbsituation hat ein Erbe die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Frist gegebenenfalls die Erbschaft auszuschlagen.


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