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LeistungsbereichVorsorgeverfügungenBevollmächtigen Sie in schriftlicher Form eine oder mehrere Vertrauenspersonen für den Fall, dass Sie sich vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst Entscheidungen treffen und Erklärungen abgeben können. Solch ein Handlungbedarf kann sich nicht nur im Alter und am Ende des Lebens ergeben.
Über die Möglichkeit der notariellen Beurkundung einzelner Erklärungen sollten Sie sich informieren. Letztwillige VerfügungenSind Sie mit den gesetzlichen Regelungen des Erbrechts vertraut? Aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen könnte für Sie sinnvoll sein, eine eigene Regelung schriftlich zu treffen.
Eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Beim Tod eines Familienangehörigen sollte dessen Vermögen-/Schuldenssituation genau betrachtet werden. Ab Kenntnis der Erbsituation hat ein Erbe die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Frist gegebenenfalls die Erbschaft auszuschlagen. |
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