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Last update:
12.11.2009

Vergütung

Meine Leistungen sind gebührenpflichtig. Berechnungsgrundlagen für Gebühren und Auslagen hält das geltende Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) bereit. Für die Beratung und außergerichtliche Vertretung wird eine angemessene Vergütung für die Leistungen durch eine Honorarvereinbarung festgelegt.

Bringen Sie bereits zum ersten Gespräch die Kontaktdaten und Vertragsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Sofern sich die Versicherung auf das Rechtsgebiet, in welchem Sie Hilfe benötigen, erstreckt, übernehme ich für Sie von der Einholung der Deckungszusage bis zur Abrechnung sämtlichen Schriftverkehr.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu Gunsten sozial schwacher Bürger: Den Beratungshilfeschein sollten Sie vor der Beratung beim zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle beantragen. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe erledige ich für Sie im Rahmen des Rechtsstreits.


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Claudia Daferner, webmaster@kanzleidaferner.de