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Last update:
27.01.2010

Veranstaltungen

Arbeitsplatzkonflikte und Mobbing: Informationsgespräch

Sie haben als Mitarbeiter/in bisher überdurchschnittliche Leistung erbracht, doch Ihre Leistung und Ihr Wohlbefinden werden mittlerweile durch ein schlechtes Betriebsklima (inklusive ‚Attacken‘ gegen Ihre Person) stark beeinträchtigt, so dass Sie eine Eigenkündigung als letzten Ausweg sehen?

Informieren Sie sich zuvor über rechtliche Alternativlösungen.

Sie haben als Arbeitgeber Kenntnis davon erhalten, dass unter Ihren Mitarbeiter/innen ein Arbeitskonflikt vorherrscht, der den allgemeinen Betriebslauf beeinträchtigt. Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht müssen Sie auf das Wohl (und berechtigten Interessen) Ihrer Beschäftigten Rücksicht nehmen.

Informieren Sie sich, wie Sie konstruktiv Beeinträchtigungen (u. a. unzulässige Benachteiligungen von Beschäftigten) beseitigen können.

Termin auf Anfrage


Unternehmen als Arbeitgeber: Information und Schulungen zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung

Seit 18.08.2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, in Ihren Unternehmen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der sieben Benachteiligungsmerkmale des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu treffen.

Dieser Pflicht kommen Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter anderem nach, indem Ihre Beschäftigten in geeigneter Weise geschult werden. Individuell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse zugeschnitten vereinbare ich gerne mit Ihnen einen Schulungsvertrag.

Vorab sollten Sie sich umfassend über Ihre Position als Unternehmer (und die Ihres Betriebsrats) bei der Zielverfolgung informieren.

Termin auf Anfrage

Seminarinformation zum Downloaden als pdf-Datei


Für Betriebsräte: Schulungsveranstaltung zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung im Betrieb

Neben ihrem Informationsrecht als Beschäftigte gem. § 12 Abs. 2 AGG haben Betriebsratsmitglieder Wissensbedarf darüber, welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten das AGG für sie als Beschäftigtenvertreter bietet.

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG sollten Sie ein Schulungsangebot nutzen zur Anwendung des Gesetzes in der täglichen Arbeit.

Individuell auf Ihre unternehmerischen und mitbestimmungsrechtlichen Bedürfnisse zugeschnitten vereinbare ich gerne mit Ihnen einen Schulungsvertrag.

Termin auf Anfrage


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Claudia Daferner, webmaster@kanzleidaferner.de