Veranstaltungen
Arbeitsplatzkonflikte und Mobbing: Informationsgespräch
Sie haben
als Mitarbeiter/in bisher überdurchschnittliche Leistung erbracht,
doch Ihre Leistung und Ihr Wohlbefinden werden mittlerweile durch ein
schlechtes Betriebsklima (inklusive ‚Attacken‘ gegen Ihre Person) stark
beeinträchtigt, so dass Sie eine Eigenkündigung als letzten Ausweg sehen?
Informieren Sie sich zuvor über rechtliche Alternativlösungen.
Sie
haben als Arbeitgeber Kenntnis davon erhalten, dass unter Ihren
Mitarbeiter/innen ein Arbeitskonflikt vorherrscht, der den allgemeinen Betriebslauf
beeinträchtigt. Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht müssen Sie auf das Wohl (und
berechtigten Interessen) Ihrer Beschäftigten Rücksicht nehmen.
Informieren Sie sich, wie Sie konstruktiv Beeinträchtigungen (u.
a. unzulässige Benachteiligungen von Beschäftigten) beseitigen können.
Termin auf Anfrage
Unternehmen als Arbeitgeber: Information und Schulungen
zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung
Seit 18.08.2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, in Ihren
Unternehmen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen
der sieben Benachteiligungsmerkmale des AGG (Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz) zu treffen.
Dieser Pflicht kommen Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen unter anderem nach, indem Ihre Beschäftigten in geeigneter
Weise geschult werden. Individuell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse
zugeschnitten vereinbare ich gerne mit Ihnen einen Schulungsvertrag.
Vorab sollten Sie sich umfassend über Ihre Position als
Unternehmer (und die Ihres Betriebsrats) bei der Zielverfolgung informieren.
Termin auf Anfrage
Seminarinformation zum Downloaden als pdf-Datei
Für Betriebsräte: Schulungsveranstaltung zum Zwecke der
Verhinderung von Benachteiligung im Betrieb
Neben ihrem Informationsrecht als Beschäftigte gem. § 12 Abs. 2
AGG haben Betriebsratsmitglieder Wissensbedarf darüber, welche Handlungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten das AGG für sie als Beschäftigtenvertreter bietet.
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG sollten Sie ein Schulungsangebot nutzen
zur Anwendung des Gesetzes in der täglichen Arbeit.
Individuell auf Ihre unternehmerischen und
mitbestimmungsrechtlichen Bedürfnisse zugeschnitten vereinbare ich gerne mit
Ihnen einen Schulungsvertrag.
Termin auf Anfrage
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