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Last update:
12.11.2009

Leistungsbereich

Insolvenzrecht

Bei drohender oder auch bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit sind sowohl Schuldner als auch deren Gläubiger gut beraten, zeitnah ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

    Für die Schuldnerseite:

  • Beratung und Durchführen des vorgerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Beratung und Beiordnung im Regelinsolvenzverfahren

    Für die Gläubigerseite:

  • Beratung und Vertretung im Insolvenzantragsverfahren
  • Beratung und Vertretung im eröffneten Verfahren

Website launched in 2006:
Claudia Daferner, webmaster@kanzleidaferner.de