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Last update:
12.11.2009

Leistungsbereich

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht und die auf ein Arbeitsverhältnis bezogenen sozialrechtlichen Bestimmungen halten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Fallstricke bereit. Vermeiden Sie daher frühzeitig rechtliche Fehler im Leistungsspektrum

  • Überprüfen und Gestalten von Arbeitsverträgen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Unzulässige Diskriminierung im Bereich "Beschäftigung und Beruf"
  • Abmahnungen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen und ihre Folgen
  • Kündigung und Kündigungsschutz

Falls im Streitfall eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, sollten Sie im Prozess eine anwaltliche Vertretung erwägen.


Unzulässige Diskriminierung im Bereich "Beschäftigung und Beruf"

Nach dem Gesetzeswortlaut des seit 18.08.2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen von Personen

  • aus Gründen der Rasse oder
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität

zu treffen. Diese Pflicht umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

Benachteiligungsverhalten können Beschäftigte durch Vorgesetzte, Kolleg/innen und Außenkontaktpersonen des Arbeitsgebers erfahren oder auch durch Anwendung fehlerhaften Regelungen (bspw. aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen) erfahren.


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Claudia Daferner, webmaster@kanzleidaferner.de