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LeistungsbereichArbeitsrechtDas Arbeitsrecht und die auf ein Arbeitsverhältnis bezogenen sozialrechtlichen Bestimmungen halten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Fallstricke bereit. Vermeiden Sie daher frühzeitig rechtliche Fehler im Leistungsspektrum
Falls im Streitfall eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, sollten Sie im Prozess eine anwaltliche Vertretung erwägen. Unzulässige Diskriminierung im Bereich "Beschäftigung und Beruf" Nach dem Gesetzeswortlaut des seit 18.08.2006 geltenden Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen
zum Schutz vor Benachteiligungen von Personen
zu treffen. Diese Pflicht umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Benachteiligungsverhalten können Beschäftigte durch Vorgesetzte, Kolleg/innen und Außenkontaktpersonen des Arbeitsgebers erfahren oder auch durch Anwendung fehlerhaften Regelungen (bspw. aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen) erfahren. |
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